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Grünes Kennzeichen online bestellen

Steuerbefreit unterwegs: Das grüne Kennzeichen für Landwirtschaft, Sportanhänger und Hilfsorganisationen. Bestellen Sie hier Ihre zertifizierten Schilder mit grüner Prägung.

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Hinweis: Die Schrift und der Rand werden automatisch in RAL-Grün geprägt.

Offizielle grüne Prägung
100% Steuerbefreit
4,8/5

Wer darf ein grünes Kennzeichen führen?

Die grüne Schrift signalisiert: Dieses Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit. Die Zuteilung ist streng an den Einsatzzweck gebunden (§ 3 KraftStG).

🚜

Land & Forst

Zugmaschinen (Traktoren), Sonderfahrzeuge und Anhänger, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

🐎

Sport & Tiere

Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten (Boote, Segelflieger) oder Tieren für Sportzwecke (Pferdeanhänger, Hundetransport).

🚑

Hilfsdienste

Einsatzfahrzeuge von anerkannten Hilfsorganisationen, Katastrophenschutz, Feuerwehr oder Rettungsdiensten.

🏗️

Arbeitsmaschinen

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mobilkräne, Bagger) und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h.

Oder gleich ein grünes Wunschkennzeichen reservieren?

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Der Weg zum grünen Kennzeichen

Das grüne Kennzeichen erhalten Sie nicht automatisch bei der Zulassung. Es erfordert einen essenziellen, vorgelagerten bürokratischen Schritt zur Prüfung der Steuerbefreiung.

  1. Antrag beim Hauptzollamt: Sie müssen nachweisen, dass Ihr Fahrzeug die strengen Voraussetzungen des § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt.
  2. Bestätigung (Digitalisierung 2026): Wenn der Antrag bewilligt wird, erhalten Sie eine Bescheinigung. Im Rahmen der i-Kfz Ausweitung wird diese Bestätigung zunehmend digital zwischen Zoll und Zulassungsbehörden übermittelt.
  3. Zulassung: Mit der Bewilligung gehen Sie zu Ihrer lokalen Zulassungsstelle, wo das Fahrzeug registriert und das grüne Kennzeichen zugeteilt wird.

Vorsicht: Strenge Zweckbindung

Nach den intensiven agrarpolitischen Debatten der letzten Jahre werden grüne Kennzeichen sehr streng kontrolliert. Wer seinen Pferdeanhänger für einen privaten Möbel-Umzug nutzt oder mit dem Traktor sonntags einen Ausflug macht, begeht Steuerhinterziehung (widerrechtliche Benutzung). Dies führt zu hohen Geldstrafen und dem sofortigen Entzug der Steuerbefreiung.

Besonderheit: Anhänger

Spezialanhänger für Sportzwecke (Boote, Pferde) sowie landwirtschaftliche Anhänger nehmen rechtlich eine Sonderstellung ein.

  • ZulassungsfreiSie führen ein eigenes grünes Kennzeichen, gelten aber oft als zulassungsfrei. Es gibt keinen Fahrzeugbrief (ZB II), sondern lediglich eine Betriebserlaubnis.
  • VersicherungAufgrund der Zulassungsfreiheit besteht oft keine Pflicht zur eigenen Haftpflichtversicherung; der Anhänger ist im angekoppelten Zustand über das Zugfahrzeug versichert.
  • !
    Dringende EmpfehlungVersichern Sie den Anhänger trotzdem separat! Rollt der abgekoppelte Anhänger weg und verursacht einen Schaden, haften Sie ansonsten mit Ihrem Privatvermögen.

Was ist steuerbefreit, aber NICHT grün?

Einige Fahrzeuge sind steuerbefreit, erhalten aber dennoch ein reguläres schwarzes Kennzeichen:

  • Leichtkrafträder (125er) und Kleinkrafträder
  • Fahrzeuge von Schwerbehinderten (hier ist die Steuerbefreiung personenbezogen, nicht fahrzeugbezogen)
  • Behördenfahrzeuge, Polizei und Zoll

Häufige Fragen (FAQ) zum grünen Kennzeichen

Welche Fahrzeuge sind für ein grünes Kennzeichen berechtigt?
Berechtigt sind Fahrzeuge, die laut § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz von der Steuer befreit sind. Dazu zählen Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (Traktoren, landwirtschaftliche Anhänger), Spezialanhänger für Sportgeräte (Pferde, Boote, Segelflieger), Fahrzeuge von Hilfsorganisationen sowie Arbeitsmaschinen und bestimmte Reinigungsfahrzeuge.
Was bedeutet die grüne Schriftfarbe auf dem Kennzeichen?
Die grüne Schrift (und der grüne Rand) ist das offizielle optische Merkmal für die Steuerbefreiung. Es signalisiert Polizei und Zoll sofort, dass für dieses Fahrzeug keine Kfz-Steuer entrichtet wird und es streng an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden ist.
Welche Unterlagen brauche ich für die Beantragung?
Neben den Standardunterlagen (eVB-Nummer, Ausweis, Fahrzeugpapiere, HU-Bericht) benötigen Sie zwingend die Bestätigung über die Steuerbefreiung vom zuständigen Hauptzollamt. Ohne diesen schriftlichen (oder im i-Kfz Verfahren digitalen) Nachweis darf die Zulassungsstelle keine grünen Kennzeichen ausgeben.
Welchen finanziellen Vorteil bietet das grüne Kennzeichen?
Sie zahlen dauerhaft 0,00 € Kfz-Steuer. Zudem sind viele Anhänger mit grünem Kennzeichen zulassungsfrei, was oft auch die Pflicht zu einer eigenen Versicherung aufhebt (eine freiwillige Haftpflicht wird jedoch dringend empfohlen). Sie sparen also erhebliche laufende Unterhaltskosten.
Sind Anhänger mit grünem Kennzeichen immer zulassungsfrei?
Häufig ja (z.B. Sportanhänger, Anhänger für Arbeitsmaschinen), aber nicht in jedem Einzelfall. Wenn der Anhänger zulassungsfrei ist, führt er ein eigenes grünes Kennzeichen, benötigt aber keine eigene Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief), sondern nur eine Betriebserlaubnis.
Darf ich das Fahrzeug privat nutzen?
Nein, absolut nicht. Eine private Nutzung (z.B. ein Möbel-Umzug mit dem Pferdeanhänger oder eine Spazierfahrt mit dem Traktor) ist streng verboten, da die Steuerbefreiung zweckgebunden ist. Dies gilt als Steuerhinterziehung und wird, insbesondere seit 2024/2025, schärfer kontrolliert und mit empfindlichen Strafen geahndet.
Was passiert bei einem Halterwechsel?
Da die Steuerbefreiung oft objektbezogen ist (z.B. gebunden an den Typ 'Anhänger für Sportzwecke'), bleibt die Befreiung meist auch beim neuen Halter bestehen, sofern dieser den Zweck exakt so weiterführt. Das Kennzeichen muss aber auf den neuen Halter umgeschrieben werden.