Grünes Kennzeichen online bestellen
Steuerbefreit unterwegs: Das grüne Kennzeichen für Landwirtschaft, Sportanhänger und Hilfsorganisationen. Bestellen Sie hier Ihre zertifizierten Schilder mit grüner Prägung.
Kennzeichen bestellen
Kennzeichen eingeben und bestellen.
Hinweis: Die Schrift und der Rand werden automatisch in RAL-Grün geprägt.
Wer darf ein grünes Kennzeichen führen?
Die grüne Schrift signalisiert: Dieses Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit. Die Zuteilung ist streng an den Einsatzzweck gebunden (§ 3 KraftStG).
Land & Forst
Zugmaschinen (Traktoren), Sonderfahrzeuge und Anhänger, die ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
Sport & Tiere
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten (Boote, Segelflieger) oder Tieren für Sportzwecke (Pferdeanhänger, Hundetransport).
Hilfsdienste
Einsatzfahrzeuge von anerkannten Hilfsorganisationen, Katastrophenschutz, Feuerwehr oder Rettungsdiensten.
Arbeitsmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Mobilkräne, Bagger) und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h.
Oder gleich ein grünes Wunschkennzeichen reservieren?
Sichern Sie sich Ihre persönliche Kombination für Ihren Traktor oder Anhänger. Wir leiten Sie zur Reservierung und Sie erhalten die passenden grünen Schilder.
Grünes Wunschkennzeichen reservierenDer Weg zum grünen Kennzeichen
Das grüne Kennzeichen erhalten Sie nicht automatisch bei der Zulassung. Es erfordert einen essenziellen, vorgelagerten bürokratischen Schritt zur Prüfung der Steuerbefreiung.
- Antrag beim Hauptzollamt: Sie müssen nachweisen, dass Ihr Fahrzeug die strengen Voraussetzungen des § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt.
- Bestätigung (Digitalisierung 2026): Wenn der Antrag bewilligt wird, erhalten Sie eine Bescheinigung. Im Rahmen der i-Kfz Ausweitung wird diese Bestätigung zunehmend digital zwischen Zoll und Zulassungsbehörden übermittelt.
- Zulassung: Mit der Bewilligung gehen Sie zu Ihrer lokalen Zulassungsstelle, wo das Fahrzeug registriert und das grüne Kennzeichen zugeteilt wird.
Vorsicht: Strenge Zweckbindung
Nach den intensiven agrarpolitischen Debatten der letzten Jahre werden grüne Kennzeichen sehr streng kontrolliert. Wer seinen Pferdeanhänger für einen privaten Möbel-Umzug nutzt oder mit dem Traktor sonntags einen Ausflug macht, begeht Steuerhinterziehung (widerrechtliche Benutzung). Dies führt zu hohen Geldstrafen und dem sofortigen Entzug der Steuerbefreiung.
Besonderheit: Anhänger
Spezialanhänger für Sportzwecke (Boote, Pferde) sowie landwirtschaftliche Anhänger nehmen rechtlich eine Sonderstellung ein.
- ✓ZulassungsfreiSie führen ein eigenes grünes Kennzeichen, gelten aber oft als zulassungsfrei. Es gibt keinen Fahrzeugbrief (ZB II), sondern lediglich eine Betriebserlaubnis.
- ✓VersicherungAufgrund der Zulassungsfreiheit besteht oft keine Pflicht zur eigenen Haftpflichtversicherung; der Anhänger ist im angekoppelten Zustand über das Zugfahrzeug versichert.
- !Dringende EmpfehlungVersichern Sie den Anhänger trotzdem separat! Rollt der abgekoppelte Anhänger weg und verursacht einen Schaden, haften Sie ansonsten mit Ihrem Privatvermögen.
Was ist steuerbefreit, aber NICHT grün?
Einige Fahrzeuge sind steuerbefreit, erhalten aber dennoch ein reguläres schwarzes Kennzeichen:
- Leichtkrafträder (125er) und Kleinkrafträder
- Fahrzeuge von Schwerbehinderten (hier ist die Steuerbefreiung personenbezogen, nicht fahrzeugbezogen)
- Behördenfahrzeuge, Polizei und Zoll