Grünes Kennzeichen
Wofür steht das grüne Kennzeichen, wer darf es fahren?
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Wofür steht ein grünes Kennzeichen?
Voraussetzungen & Vorteile von grünen Nummernschildern
Wissenswertes über das grüne Kennzeichen in Deutschland
Neben den herkömmlichen schwarzen Kennzeichen mit weißer Schrift gibt es in Deutschland auch grüne Nummernschilder, die jedoch selten auf den Straßen zu sehen sind. Diese grünen Kennzeichen sind einer kleinen Gruppe von Fahrzeughaltern vorbehalten und bieten einige besondere Vorteile. Wenn Sie ein grünes Kennzeichen führen, sind Sie gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer vollständig befreit.
Grundsätzlich können Sie das grüne Kennzeichen bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde beantragen, allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Zulassung eines Fahrzeugs mit grünem Kennzeichen ist abhängig von den spezifischen Einsatzanforderungen des Fahrzeugs gemäß den Steuer- und Verkehrsbestimmungen. Zusätzlich muss ein Antrag beim Zoll eingereicht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass mit dem Erhalt eines grünen Kennzeichens auch bestimmte Auflagen verbunden sind.
Wunschkennzeichen
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Autokennzeichen
H-Kennzeichen
Saisonkennzeichen
Grünes Kennzeichen
Welche Fahrzeuge dürfen ein grünes Nummernschild führen?
Wann sind die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen erfüllt?
Welche Fahrzeuge sind für ein Grünes Kennzeichen zugelassen?
Unter bestimmten Bedingungen können nahezu alle Arten von Fahrzeugen ein grünes Kfz-Kennzeichen erhalten. Allerdings gibt es Ausnahmen für Krafträder und Busse, obwohl auch für diese Fahrzeugtypen eine Steuerbefreiung möglich ist.
Auf dem Land sind grüne Kennzeichen oft an Traktoren und anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu finden. Sie können jedoch auch an Anhängern für Hunde oder Pferde angebracht sein, wenn diese ausschließlich für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Das grüne Kennzeichen ist auch für andere Arten von Anhängern zulässig.
Ein grünes Kennzeichen kann für LKW mit oder ohne Anhänger, Wechselbrücken für den Containertransport, Baumaschinen, Kräne, Stapler, PKW, PKW-Anhänger, Wohnwagen, selbstfahrende Arbeits- und Baumaschinen, sowie Traktoren und forst- bzw. landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte verwendet werden.
Um ein grünes Kennzeichen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Bedingung ist, dass die Fahrzeuge für eine Steuerbefreiung qualifiziert sind. Zum Beispiel haben eingetragene Hilfsorganisationen und Vereine das Recht, grüne Kennzeichen für speziell genutzte Fahrzeuge zu beantragen.
Die Anforderungen für grüne Kennzeichen in der Landwirtschaft sind nicht bundeseinheitlich geregelt, aber eine Mindestvoraussetzung ist in der Regel die Bewirtschaftung einer Fläche von mehr als zwei Hektar.
Menschen mit Behinderungen können ebenfalls ein grünes Kennzeichen beantragen, und auch Fahrzeuge von Schaustellern können eine Steuerbefreiung und somit ein grünes Kennzeichen erhalten. In Fällen, in denen ein Zugfahrzeug außergewöhnlich hoch besteuert wird, kann auch ein LKW-Anhänger von der Steuer befreit werden.
Es besteht auch keine Kfz-Steuerpflicht für Spezialanhänger, die ausschließlich zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren (für sportliche Zwecke) oder Rettungsbooten genutzt werden. Daher ist es möglich, ein grünes Kennzeichen für Bootstrailer oder Hunde- bzw. Pferdeanhänger zu beantragen.
Eine wesentliche Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen ist die Steuerbefreiung, die auf § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) basiert, der Ausnahmen von der Besteuerung regelt. Gemäß diesem Paragraphen sind alle Fahrzeuge, die vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind, auch von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
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Wie beantrage ich ein grünes Kennzeichen?
Um ein Grünes Kennzeichen für Ihr Fahrzeug zu erhalten, müssen Sie den Antrag im Rahmen der Fahrzeugzulassung bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle stellen. In einigen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde ein spezielles Antragsformular, das Sie normalerweise im Voraus bei der Behörde erhalten oder je nach Angebot auch online herunterladen können.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für die Beantragung eines Grünen Kennzeichens müssen in der Regel die gleichen Unterlagen vorgelegt werden wie bei der Zulassung eines Neufahrzeugs, der Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs oder der Ummeldung auf einen anderen Halter. Genauere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in den entsprechenden Leistungsbeschreibungen bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, beachten Sie bitte die dortigen Anforderungen. Um die Steuerbefreiung zu beantragen, wird empfohlen, den entsprechenden Bescheid des Versorgungsamtes oder die Bestätigung des zuständigen Hauptzollamtes mitzubringen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde.
Wie kann ich bezahlen?
Wir bieten alle gängigen Bezahlungsformen an, dazu gehören: - Paypal - Applepay - Googlepay - Kreditkarte - Klarna - Kauf auf Rechnung - Sofortüberweisung
Wie schnell werden die Kennzeichen geliefert?
Wenn Sie Ihr Kennzeichen Montags bis Freitags bis ca. 14Uhr bestellen, dann geben wir idR. Ihre Kennzeichen nooch am selben Tag in den Versand. Der Versand erfolgt per DHL und dauert lt. DHL 1-3 Werktage. 95% unserer Kunden erhalten Ihre Bestellung schon am nächsten Tag.
Sind die Kennzeichen zertifiziert?
Ja, unsere Kennzeichen sind geprüft nach DIN-Norm, zertifiziert, und bundesweit anerkannt.
Kann ich meine Kennzeichen schon vor der Zulassung bestellen?
Ja, bringen Sie Ihre Schilder dann einfach mit zur Zulassungsstelle. Dadurch verkürzt sich Ihre Wartezeit bei der Zulassung, Ihre Schilder müssen nicht erst vor Ort teuer gedruckt werden. Sie erhalten Ihre Kennzeichen zu Ihnen nach Hause geliefert, das Spart Geld, Zeit und Nerven.
Bieten Sie auch die grüne Feinstaubplakette an?
Ja, diese können Sie gleich mit bestellen. Mit der zertifizierten Feinstaubplakette ist die Zufahrt zu Umweltzonen möglich, Sie riskieren somit kein Bußgeld, vorausgesetzt, Ihr Fahrzeug erfüllt die entsprechende Abgasnorm. Unsere Feinstaubplaketten sind bundesweit anerkannt.