Saisonkennzeichen Brandenburg (BRB)

Das BRB Kennzeichen steht für Brandenburg, Stadt Brandenburg an der Havel

 

Wunschkennzeichen als Saisonkennzeichen BRB für BRandenBurg - Verfügbarkeit abfragen und Kennzeichen reservieren

Zuständig für das Kennzeichen BRB

In BRandenBurg gilt das Kennzeichen BRB
Stadt / Landkreis Stadt Brandenburg an der Havel
Zulassungsbezirk Stadt Brandenburg an der Havel
Bundesland Brandenburg
Zulassungsstelle(n) Kennzeichen BRB Brandenburg
Zulassungsstelle Brandenburg
Anschrift Friedrich-Franz-Str. 19, 14770 Brandenburg a.d.Havel
Telefon 03381-58-3250
Email zulassungsbehoerde@stadt-brandenburg.de

Was ist ein Saisonkennzeichen und wofür wird es verwendet?

Ein Saisonkennzeichen ist eine besondere Kennzeichnung für Fahrzeuge, welche nicht durchgehend das ganze Jahr über zugelassen sind.

Es ermöglicht die saisonale Anmeldung und Versicherung von Fahrzeugen wie Motorräder, Cabrios, Oldtimer oder Wohnmobile.
Mit einem Saisonkennzeichen ist es nur während eines vorher festgelegten Zeitraums im Jahr erlaubt, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu nutzen.
(Mindestens 2 Monate, maximal 11 Monate).

Außerhalb dieses Zeitraums ist die Nutzung im Straßenverkehr nicht gestattet. Die Saisonzeiträume können individuell festgelegt werden, üblicherweise beginnen sie im Frühling oder Sommer und enden im Herbst oder Winter.

Saisonkennzeichen ermöglichen Einsparungen bei Versicherungs- und Steuerkosten,
da das Fahrzeug nur für einen Teil des Jahres zugelassen ist.


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In folgenden Ortschaften wird das Kennzeichen BRB verwendet:

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Saisonkennzeichen Stadt Brandenburg an der Havel – Fragen und Antworten

 

1. Was ist ein Saisonkennzeichen?

Mit einem Saisonkennzeichen darf ein Fahrzeug nur während eines vom Halter festgelegten Zeitraums im Straßenverkehr bewegt werden.

Im Gegensatz zu einem regulären Kfz-Kennzeichen wird beim Saisonkennzeichen der zulässige Zeitraum durch zwei Zahlen zwischen eins und zwölf am rechten Rand des Kennzeichens angezeigt.
Diese Zahlen geben an, in welchen Monaten das Fahrzeug genutzt werden darf.

Außerhalb dieses Zeitraums, der Ruhezeit, ist das Parken und Fahren auf öffentlichen Straßen nicht gestattet.
Wenn der Termin für die Abgasuntersuchung (AU) oder die Hauptuntersuchung (HU) in diesen Zeitraum fällt, muss die Prüfung auf den Beginn der neuen Saison verschoben werden.

2. Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen gegenüber dem „normalen“ Kennzeichen?

Saisonkennzeichen sind eine ideale Lösung für Halter von Motorrädern, Cabrios oder Oldtimern sowie Wohnmobilen.

Durch die Verwendung von Saisonkennzeichen können Fahrzeughalter in der kalten Jahreszeit Zeit und Geld sparen,
indem sie die Fahrzeuge nicht nutzen.

Mit einem Saisonkennzeichen müssen sie die Kfz-Steuer nur für den Zeitraum bezahlen, in dem das Fahrzeug tatsächlich genutzt wird. Auch die KfZ Versicherung wird entsprechend reduziert.

Ein Saisonkennzeichen muss nicht ständig neu bei der Zulassungsstelle angemeldet und abgemeldet werden,
was Behördengänge und Zulassungsgebühren einspart.
Eine einmalige Anmeldung ist ausreichend,

3. Worauf ist bei einem Saisonkennzeichen zu achten?

Bei der Entscheidung für ein Saisonkennzeichen sind einige wichtige Punkte zu beachten:

    • Die Gültigkeit nach der Zulassung ist entscheidend.
    • Der Zulassungszeitraum kann zwischen acht Wochen und elf Monaten liegen.
    • Ihr Fahrzeug ist automatisch während dieses Zeitraums in den folgenden Jahren angemeldet.
    • Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens muss bei der Beantragung einmalig festgelegt werden. Sie beginnt in der Regel am ersten Tag und endet am letzten Tag eines Monats.
    • Eine Zulassung, beispielsweise vom 15. Mai bis zum 15. November eines Jahres, ist nicht möglich. Es wird nur der volle Monat berücksichtigt.
    • Nach Ablauf des Saisonkennzeichens darf das Fahrzeug bis zum erneuten Beginn des Zeitraums weder bewegt, noch auf öffentlichem Grund geparkt werden.
    • Bei Änderungen, Verlängerungen oder Verkürzungen des Saisonkennzeichens ist ein neuer Antrag erforderlich.

4. Wie werden Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen versichert?

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen benötigen natürlich eine Kfz-Versicherung wie alle anderen Fahrzeuge auch. Während der Saison gelten die üblichen Bedingungen der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie – falls vorhanden – der Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Die Gültigkeit des Versicherungsschutzes erlischt dabei nicht, sondern „ruht“ nur bis zum nächsten Saisonstart.

Außerhalb der Saison besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Dabei muss das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem Abstellplatz stehen, der durch eine Umfriedung wie einen Zaun, eine Hecke oder eine Mauer vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist. Trotz des fehlenden Beitrags gilt in dieser Zeit der Schutz der Kfz-Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung.

5. Muss man mit einem Saisonkennzeichen regelmäßig zum TÜV?

Ja, auch bei einer Zulassung mit einem Saisonkennzeichen müssen Fahrzeughalter mit dem Fahrzeug im Rahmen der gesetzlichen Prüffrist zur Hauptuntersuchung.
Eine gültige HU ist grundsätzlich Voraussetzung für das Saisonkennzeichen.

Wichtig natürlich, das Fahrzeug darf nur während des Zulassungszeitraums zur HU bewegt werden.

6. Für welche Fahrzeugtypen gibt es Saisonkennzeichen?

Saisonkennzeichen sind für alle Fahrzeugtypen geeignet, die nur temporär gefahren werden, beispielsweise in den Sommermonaten.

Egal, ob es sich um ein Auto, ein Cabrio, ein Wohnmobil, ein Oldtimer oder ein Motorrad handelt,
ein Saisonkennzeichen ist eine praktische Lösung und für alle Fahrzeugtypen geeignet.

Wie bereits oben beschrieben ist es wichtig, das Fahrzeug während der Ruhezeit an einen privaten und sicheren Ort abzustellen. Dies kann eine geschlossene Garage oder ein umgrenzter Stellplatz sein, der durch eine Hecke, einen Zaun oder eine Mauer geschützt ist.

Wenn Sie ein Parkplatzschild benötigen, wir liefern auch witterungsfeste Parkplatzschilder.


Ist ein Saisonkennzeichen in Brandenburg als Wunschkennzeichen BRB möglich?

 

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Ja, wir prüfen die Verfügbarkeit sofort bei der Zulassungsstelle Brandenburg und reservieren Ihr Wunschkennzeichen für BRandenBurg in Echtzeit für Sie.


7. Welche Unterlagen benötige ich für eine Saisonzulassung beim Straßenverkehrsamt Brandenburg?

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) (Hier gleich online erhalten)
    • Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung oder Prüfbericht, Gutachten zur Begutachtung gemäß §21 StVZO
    • Gültiges SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer
    • Zulassungsbescheinigung I und II (früher Fahrzeug Schein und Brief)
    • Ggf. bisheriges KFZ-Kennzeichen

 


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