H-Kennzeichen Rheinland-pfälzischer Landtag (RPL)
RPL Kennzeichen: Steht für Rheinland-Pfälzischer Landtag, Stadt Mainz. Hier H-Kennzeichen bestellen
Zuständig für H-Kennzeichen RPL – Autokennzeichen für Rheinland-pfälzischer Landtag
In Rheinland-pfälzischer Landtag gilt | Kennzeichen RPL |
Stadt / Landkreis | Stadt Mainz |
Zulassungsbezirk | |
Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Zulassungsstelle(n) RPL | Zulassungsstelle Mainz |
Anschrift | Elly-Beinhorn-Str. 16, 55129 Mainz |
Telefon | 06131-12-2424 |
verkehrsabteilung@stadt.mainz.de |
Was ist ein H-Kennzeichen und wofür wird es verwendet?
Ein H-Kennzeichen wird für historische Fahrzeuge vergeben, die aufgrund ihres Seltenheitswerts oder ihres kulturellen Erbes als besonders schützenswert angesehen werden. Es signalisiert, dass das Fahrzeug als Kulturgut betrachtet wird und genießt damit einige Vorteile.
Ein H-Kennzeichen ermöglicht es, bestimmte Steuervergünstigungen zu erhalten. Abhängig vom Wohnort des KfZ-Halters und den örtlichen Regelungen fallen die Steuern nur in sehr geringem Maße oder sogar gar nicht an. Außerdem sind H-Kennzeichen-Fahrzeuge von der Umweltzone und -beschränkungen befreit. Man darf damit auch in Umweltzonen fahren, welche für viele andere Fahrzeuge gesperrt sind.
Des Weiteren sind Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen von der regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) befreit. Stattdessen müssen sie alle zwei Jahre zur sogenannten „Oldtimeruntersuchung“ (OU) vorgeführt werden. Diese Untersuchung stellt sicher, dass das Fahrzeug in einem guten technischen Zustand ist und keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt.
Ein weiterer Vorteil ist die Ersparnis bei der Versicherung. Oftmals bieten Versicherungsunternehmen spezielle Tarife für H-Kennzeichen-Fahrzeuge an, die im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen günstiger sind.
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In folgenden Ortschaften wird das RPL (Rheinland-Pfälzischer Landtag) Kennzeichen verwendet:
H-Kennzeichen – Fragen und Antworten
1. Was ist ein H-Kennzeichen?
Das H-Kennzeichen ist ein besonderes Nummernschild für Oldtimer in Deutschland. Es steht für „Historisches Fahrzeug“ und ist für Fahrzeuge vorgesehen,
deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurück liegt.
2. Welche Voraussetzungen müssen in Rheinland-Pfälzischer Landtag erfüllt sein, um ein H-Kennzeichen zu erhalten?
Damit ein KFZ ein H-Kennzeichen bekommen kann, muss es mindestens 30 Jahre alt sein. Außerdem muss es gut in Schuss sein. Das bedeutet, es muss technisch und optisch im Originalzustand sein oder zumindest in einem Zustand, der dem Original nahekommt.
Oftmals spricht der KfZ-Sachverständige von „erhaltenswertem Zustand„.
Das H-Kennzeichen gibt es nicht für Fahrzeuge, die technisch oder optisch stark verändert wurden.
Bei der Beurteilung des KfZ sollten Sachverständige wie zB. der TÜV oder die Dekra aufgesucht werden.
Die Zulassungsstelle Mainz hilft hier bei der Auswahl zuständiger Sachverständiger.
3. Wie profitiere ich von einem H-Kennzeichen?
Mit einem H-Kennzeichen sind einige Vorteile verbunden.
So zahlt der Halter zum Beispiel weniger KFZ-Steuern. Auch einige Versicherer bieten reduzierte Tarife für Oldtimer an.
Zudem darf man an Oldtimer-Rallyes teilnehmen und in Umweltzonen fahren.
4. Wie bekommt man ein H-Kennzeichen für sein historisches Fahrzeug?
Zunächst muss überprüft werden, ob das Fahrzeug die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen erfüllt.
Dies übernimmmt in Stadt Mainz die Zulassungsstelle Mainz oder auch der TÜV oder andere KFZ-Sachverständige.
Die Prüfstelle erteilt dann ein entsprechendes Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO.
Zusätzlich ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) sowie der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Wenn all das vorhanden ist, erhällt der Fahrzeughalter die Eintragung für das H-Kennzeichen in den Fahrzeugschein.
Besonderer Hinweis für importierte Fahrzeuge
Handelt es sich um ein importiertes Fahrzeug, wird ein zusätzliches Vollgutachten nach § 21 StVZO für die Erstzulassung in Deutschland benötigt.
Fragen Sie hierzu ggf. die Zulassungsstelle in Stadt Mainz.
5. Muss man mit einem H-Kennzeichen regelmäßig zum TÜV?
Ja, auch bei einer Zulassung mit einem H-Kennzeichen müssen Fahrzeughalter mit dem Fahrzeug im Rahmen der gesetzlichen Prüffrist zur Hauptuntersuchung.
Eine gültige HU ist grundsätzlich Voraussetzung für das H-Kennzeichen.
Hierbei wird im Rahmen der HU auch geprüft, ob die Kriterien für ein H-Kennzeichen weiterhin bestehen.
6. Was kostet die Oldtimer-Zulassung bei der Zulassungsstelle Mainz?
Die Kosten für die Zulassung mit H-Kennzeichen setzt sich aus den Anmeldegebühren, den Kosten für das Oldtimer-Gutachten, die HU und die Nummernschilder zusammen:
-
- Ca. 40 Euro Zulassungsgebühren bei der Zulassungsstelle Mainz
- Falls Sie ein Wunschkennzeichen wünschen, kommen ca. 20 Euro Gebühren hinzu
- Rund 20 Euro für das Prägen der Nummernschilder – wir liefern diese bis zu 70% günstige als die Prägestelle in Rheinland-Pfälzischer Landtag
- Kosten für das Oldtimer-Gutachten und die Hauptuntersuchung (diese Kosten variieren)
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7. Welche Unterlagen benötige ich für eine H-Zulassung beim Straßenverkehrsamt Mainz?
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
-
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Gültiger Bericht zur Hauptuntersuchung oder Prüfbericht, Gutachten zur Begutachtung gemäß §21 StVZO
- Gültiges Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO
- Zulassungsbescheinigung I und II (früher Fahrzeug Schein und Brief)
- Ggf. bisheriges KFZ-Kennzeichen
- SEPA Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Ggf. Vollmacht, falls der Halter nicht selbst beim Straßenverkehrsamt Mainz vorstellig wird
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