Grünes Kennzeichen BP für BundesPolizei
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Zuständig für Kennzeichen BP – Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern
Kennzeichenkürzel in BundesPolizei | BP |
Stadt / Landkreis | Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Zulassungsstelle(n) Kennzeichen BundesPolizei | Zulassungsstelle Bonn (THW) |
Anschrift | Brühler Str. 3, 53119 Bonn |
Telefon | 022899-610-2815 |
poststelle@bescha.bund.de |
Das Kennzeichenkürzel BP gilt für Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern in Nordrhein-Westfalen und wird zB. von der Zulassungsstelle Bonn (THW) vergeben.
Das grüne Kennzeichen hat eine besondere Bedeutung auf deutschen Straßen und kennzeichnet Fahrzeuge, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind und bestimmten Einsatzzwecken dienen. Neben Fahrzeugen aus der Forst- und Landwirtschaft können auch andere Fahrzeuge wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen oder Anhänger ein grünes Kennzeichen erhalten, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
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In folgenden Ortschaften wird das BP Kennzeichen verwendet:
Welche Bedeutung hat ein grünes Kennzeichen?
Das grüne Kennzeichen hat eine besondere Bedeutung auf deutschen Straßen. Es kennzeichnet Fahrzeuge, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind und bestimmten Einsatzzwecken dienen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die bei der Beantragung eines grünen Kennzeichens beachtet werden müssen.
Wer kann im Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern ein grünes Kennzeichen beantragen?
Das grüne Kennzeichen wird nur an Fahrzeuge vergeben, die gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) vollständig von der Steuer befreit sind. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge, die in der Forst- oder Landwirtschaft eingesetzt werden. Daher ist das grüne Kennzeichen mit grüner Schrift in diesen Bereichen weit verbreitet.
Allerdings können auch andere Fahrzeuge eine Steuerbefreiung haben. Dies kann zum Beispiel für selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Baugewerbe, Zugmaschinen, Fahrzeuge von Hilfsorganisationen sowie Anhänger, insbesondere für Sportgeräte wie Boote oder Segelflugzeuge, gelten. Es gibt keine spezifischen Fahrzeugtypen, die ein grünes Kennzeichen tragen dürfen. Sogar normale Pkw können unter bestimmten Voraussetzungen ein grünes Kennzeichen erhalten. Busse und Motorräder sind jedoch ausgeschlossen, selbst wenn sie von der Steuer befreit sind. Menschen mit Behinderungen und Angehörige des Schaustellergewerbes können ebenfalls einen Antrag auf ein grünes Kennzeichen stellen.
Was sind die Voraussetzungen für ein grünes Nummernschild in Bundespolizei?
Um ein grünes BP Kennzeichen in Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern zu erhalten, müssen Sie bei der örtlichen Zulassungsstelle des Kreises Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern nachweisen, dass Ihr Fahrzeug von der Steuer befreit ist. Hierfür benötigen Sie einen entsprechenden Beleg, den Ihnen entweder das Finanzamt oder der Zoll ausstellt. Wichtig hierbei, Sie dürfen das Fahrzeug ausschließlich für den angegebenen Zweck verwenden, der zur Steuerbefreiung geführt hat.
Bei der Zulassungsstelle Bonn (THW) müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU), die Kennzeichen und gegebenenfalls eine Vollmacht sowie den Ausweis des Besitzers, falls Sie im Auftrag handeln, vorlegen.
Welche Pflichten gelten in Bundespolizei für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen?
Fahrzeuge mit grünem BP Kennzeichen dürfen zwar auf öffentlichen Straßen gefahren werden, aber es besteht die Pflicht, den Nutzungszweck jederzeit nachweisen zu können. Wenn Sie beispielsweise ein steuerbefreites Fahrzeug zu privaten Zwecken nutzen, wie zum Beispiel im Urlaub, können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Dies gilt auch, wenn Sie beispielsweise einen Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen für
einen Umzug, anstatt für den Pferdetransport nutzen.
Das grüne Kennzeichen ist in der Regel nicht von der Versicherungspflicht befreit. Bei der Anmeldung des Kennzeichens müssen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung nachweisen können, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Bitte informieren Sie sich ggf. bei der Zulassungsstelle Bonn (THW), Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern in Nordrhein-Westfalen über die genauen Anforderungen und Unterlagen, um einen reibungslosen Antragsprozess zu gewährleisten.
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