Grünes Kennzeichen BBL für BrandenBurgische Landesregierung
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Zuständig für Kennzeichen BBL – Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Kennzeichenkürzel in BrandenBurgische Landesregierung | BBL |
Stadt / Landkreis | Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg |
Bundesland | Brandenburg |
Zulassungsstelle(n) Kennzeichen BrandenBurgische Landesregierung | Zulassungsstelle Brandenburg Polizei |
Anschrift | Am Baruther Tor 20, 15806 Zossen OT Waldstadt |
Telefon | 033702-91-0 |
olaf.gliese@polizei.brandenburg.de |
Das Kennzeichenkürzel BBL gilt für Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg in Brandenburg und wird zB. von der Zulassungsstelle Brandenburg Polizei vergeben.
Das grüne Kennzeichen hat eine besondere Bedeutung auf deutschen Straßen und kennzeichnet Fahrzeuge, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind und bestimmten Einsatzzwecken dienen. Neben Fahrzeugen aus der Forst- und Landwirtschaft können auch andere Fahrzeuge wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen oder Anhänger ein grünes Kennzeichen erhalten, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
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In folgenden Ortschaften wird das BBL Kennzeichen verwendet:
Welche Bedeutung hat ein grünes Kennzeichen?
Das grüne Kennzeichen hat eine besondere Bedeutung auf deutschen Straßen. Es kennzeichnet Fahrzeuge, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind und bestimmten Einsatzzwecken dienen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die bei der Beantragung eines grünen Kennzeichens beachtet werden müssen.
Wer kann im Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg ein grünes Kennzeichen beantragen?
Das grüne Kennzeichen wird nur an Fahrzeuge vergeben, die gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) vollständig von der Steuer befreit sind. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge, die in der Forst- oder Landwirtschaft eingesetzt werden. Daher ist das grüne Kennzeichen mit grüner Schrift in diesen Bereichen weit verbreitet.
Allerdings können auch andere Fahrzeuge eine Steuerbefreiung haben. Dies kann zum Beispiel für selbstfahrende Arbeitsmaschinen im Baugewerbe, Zugmaschinen, Fahrzeuge von Hilfsorganisationen sowie Anhänger, insbesondere für Sportgeräte wie Boote oder Segelflugzeuge, gelten. Es gibt keine spezifischen Fahrzeugtypen, die ein grünes Kennzeichen tragen dürfen. Sogar normale Pkw können unter bestimmten Voraussetzungen ein grünes Kennzeichen erhalten. Busse und Motorräder sind jedoch ausgeschlossen, selbst wenn sie von der Steuer befreit sind. Menschen mit Behinderungen und Angehörige des Schaustellergewerbes können ebenfalls einen Antrag auf ein grünes Kennzeichen stellen.
Was sind die Voraussetzungen für ein grünes Nummernschild in Brandenburgische Landesregierung?
Um ein grünes BBL Kennzeichen in Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg zu erhalten, müssen Sie bei der örtlichen Zulassungsstelle des Kreises Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg nachweisen, dass Ihr Fahrzeug von der Steuer befreit ist. Hierfür benötigen Sie einen entsprechenden Beleg, den Ihnen entweder das Finanzamt oder der Zoll ausstellt. Wichtig hierbei, Sie dürfen das Fahrzeug ausschließlich für den angegebenen Zweck verwenden, der zur Steuerbefreiung geführt hat.
Bei der Zulassungsstelle Brandenburg Polizei müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU), die Kennzeichen und gegebenenfalls eine Vollmacht sowie den Ausweis des Besitzers, falls Sie im Auftrag handeln, vorlegen.
Welche Pflichten gelten in Brandenburgische Landesregierung für Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen?
Fahrzeuge mit grünem BBL Kennzeichen dürfen zwar auf öffentlichen Straßen gefahren werden, aber es besteht die Pflicht, den Nutzungszweck jederzeit nachweisen zu können. Wenn Sie beispielsweise ein steuerbefreites Fahrzeug zu privaten Zwecken nutzen, wie zum Beispiel im Urlaub, können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Dies gilt auch, wenn Sie beispielsweise einen Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen für
einen Umzug, anstatt für den Pferdetransport nutzen.
Das grüne Kennzeichen ist in der Regel nicht von der Versicherungspflicht befreit. Bei der Anmeldung des Kennzeichens müssen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung nachweisen können, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Bitte informieren Sie sich ggf. bei der Zulassungsstelle Brandenburg Polizei, Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg in Brandenburg über die genauen Anforderungen und Unterlagen, um einen reibungslosen Antragsprozess zu gewährleisten.
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