Fahren ohne Kennzeichen
Ist das Fahren ohne Kennzeichen erlaubt?
Was sagt das Gesetz?
Das Fahren ohne Kennzeichen ist grundsätzlich verboten. Egal ob es sich um kurze Fahrten zum Supermarkt oder das Parken eines abgemeldeten Fahrzeugs handelt, ein Kennzeichen muss immer vorhanden sein. Selbst der Weg zur Zulassungsstelle ohne Nummernschild ist nicht gestattet. Sollte Ihr Kennzeichen verloren gehen oder gestohlen werden, müssen Sie dies umgehend der Polizei und Ihrer Versicherung melden, um ein neues zu erhalten.
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Wann ist das Fahren ohne Zulassung erlaubt?
Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen das Fahren ohne Zulassung gestattet ist. Laut Paragraph 10 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Fahrten im Rahmen des Zulassungsverfahrens erlaubt. Dazu gehören Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette oder zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung.
Hier sind die Voraussetzungen:
Sie müssen einen gültigen HU-Nachweis für das Fahrzeug vorweisen.
Es muss ein Haftpflichtschutz bestehen, den Sie oft telefonisch mit der Versicherung vereinbaren können, oder Sie besorgen sich eine eVB-Nummer.
Die Route zur Zulassungsstelle muss der kürzeste Weg sein, erlaubt sind Fahrten nur zur nächstgelegenen oder einer angrenzenden Zulassungsbehörde.
Alternativen und Bußgelder bei Fahrten zur Zulassungsstelle
Es gibt Alternativen, wenn Sie ohne Zulassung ein Fahrzeug nutzen möchten:
- Rotes Kennzeichen: Diese sind beim Fahrzeugkauf bei einem Händler erlaubt, aber nicht für Privatpersonen.
- Kurzzeitkennzeichen: Diese sind für Probefahrten oder Überführungen gedacht und erfordern einen HU-Nachweis und bestehenden Versicherungsschutz.
Warum ist ein Kennzeichen notwendig?
Ein Kfz-Kennzeichen hat mehrere wichtige Funktionen. Es ermöglicht die eindeutige Identifikation Ihres Fahrzeugs, was in der großen Menge an Autos auf den Straßen unerlässlich ist. Außerdem gibt das Kennzeichen Auskunft über die Zulassung und die nächste Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs. Darüber hinaus zeigt es die Art des Fahrzeugs an, sei es ein privates Auto, eine landwirtschaftliche Maschine oder ein E-Auto.
Regelungen für Moped, E-Scooter & Co.
Zu den zulassungsfreien Fahrzeugen zählen Leichtkrafträder wie Mofas, Mopeds, Scooter oder motorisierte Krankenfahrstühle. Diese Fahrzeuge müssen nicht bei der Zulassungsbehörde angemeldet werden, benötigen aber trotzdem einen gültigen Versicherungsschutz.
Dieser Versicherungsschutz wird durch ein Versicherungskennzeichen sichtbar gemacht. Um ein Versicherungskennzeichen zu erhalten, wählen Sie eine Kfz-Versicherung aus und zahlen den Jahresbeitrag. Die Versicherung schickt Ihnen dann pünktlich zum neuen Versicherungsjahr das aktuelle Kennzeichen zu.
Ohne Versicherungskennzeichen zu fahren, kann zu Bußgeldern ab 40 Euro führen. In schweren Fällen kann es zu weiteren Sanktionen kommen. Fahrer von Leichtkrafträdern wurden in der Vergangenheit wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz mit Strafanzeigen konfrontiert. Daher ist es wichtig, stets einen gültigen Versicherungsschutz zu haben.
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Was tun bei Verlust oder Diebstahl Ihres Kennzeichens?
Wenn Ihr Kennzeichen gestohlen wurde oder verloren ging, melden Sie den Diebstahl oder Verlust sofort der Polizei. Ihr Kennzeichen könnte missbräuchlich verwendet werden und Ihnen schaden. Sie dürfen Ihr Fahrzeug erst wieder fahren, wenn Sie ein neues Kennzeichen von der zuständigen Zulassungsstelle erhalten haben.
Was tun bei unleserlichem Kennzeichen?
Ist Ihr Kennzeichen nicht mehr lesbar, müssen Sie es bei der zuständigen Zulassungsstelle ersetzen lassen. Sie dürfen das alte Kennzeichen behalten. Das Fahren mit einem unleserlichen Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit 5 Euro bestraft.
Kann das Kennzeichen im Auto aufbewahrt werden?
Nein, das Kennzeichen muss vorn am Auto angebracht sein. Wenn Sie das Kennzeichen hinter die Windschutzscheibe klemmen, verstoßen Sie gegen die Regeln. Auch die Angst vor Autodieben rechtfertigt nicht das Aufbewahren der Nummernschilder im Fahrzeuginneren. Selbst wenn das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum auf einem öffentlichen Parkplatz steht, muss das Kennzeichen korrekt angebracht sein. Dies hat auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden (Az. 12 LA 16/08).
Verstöße gegen diese Regelungen können Bußgelder, Geldstrafen und Punkte in Flensburg zur Folge haben. Beachten Sie, dass Fahrzeuge wie Leichtkrafträder oder Sportanhänger keine Zulassung benötigen, jedoch eine Betriebserlaubnis.