Verbotene KFZ-Kennzeichen in Deutschland: Fragen und Antworten
Welche Kennzeichenkürzel sind verboten?
KFZ-Kennzeichen sind eine wichtige Identifikation für Fahrzeuge in Deutschland. Sie dienen nicht nur dazu, Fahrzeuge und ihre Halter voneinander zu unterscheiden, sondern auch zur Identifizierung im Straßenverkehr und zur Überwachung von Verkehrsverstößen. Es gibt jedoch bestimmte Kombinationen von Buchstaben und Zahlen, die in Deutschland verboten sind. In diesem Artikel werden wir einige häufig gestellte Fragen zu verbotenen KFZ-Kennzeichen beantworten.
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Warum gibt es verbotene KFZ-Kennzeichen in Deutschland?
Verbotene KFZ-Kennzeichen dienen dazu, Beleidigungen, diskriminierende oder provokative Inhalte auf Nummernschildern zu verhindern. Die deutschen Behörden haben klare Richtlinien festgelegt, um sicherzustellen, dass KFZ-Kennzeichen nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder andere Verkehrsteilnehmer beleidigen oder diskriminieren.
So wird in der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) in §8 die entsprechende Rechtsgrundlage definiert:
Ein KFZ-Kennzeichen darf “nicht gegen die guten Sitten verstoßen”.
Aus historischen Gründen sind in Deutschland hauptsächlich Kennzeichen mit Bezügen zur NS-Zeit, sowie verfassungsfeindlich konnotierte Abkürzungen und Symbole verboten.
Welche Art von KFZ-Kennzeichen ist verboten?
Verbotene KFZ-Kennzeichen können verschiedene Formen annehmen. Dies umfasst zum Beispiel Kennzeichen, die vulgäre oder obszöne Wörter, rassistische oder fremdenfeindliche Begriffe, Beleidigungen oder Namen von terroristischen Organisationen enthalten. Darüber hinaus sind auch Kombinationen, die zur Tarnung von Straftaten verwendet werden könnten, verboten.
Wie werden verbotene KFZ-Kennzeichen identifiziert?
Die Zulassungsbehörden haben spezielle Listen mit verbotenen KFZ-Kennzeichen erstellt. Diese Listen werden regelmäßig aktualisiert und umfassen sowohl eindeutig beleidigende Begriffe als auch Kombinationen, die potenziell beleidigend sein könnten. Bei der Beantragung eines neuen Kennzeichens wird das gewünschte Kennzeichen mit diesen Listen abgeglichen.
Was passiert, wenn man ein verbotenes KFZ-Kennzeichen verwendet?
Grundsätzlich wird bei der Zulassung des Fahrzeuges das Kennzeichen vergeben, hierbei wird bereits sichergestellt, das keine verbotene Kennzeichen Kombination vergeben wird,
allerdings wäre es theoretisch möglich, das ein Halter dennoch ein verbotenes Kennzeichen an seinem Fahrzeug montiert.
Die Verwendung eines verbotenen KFZ-Kennzeichens ist rechtswidrig und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Wenn ein Fahrzeug mit einem verbotenen Kennzeichen erkannt wird, kann es von den Behörden aus dem Verkehr gezogen werden. Der Fahrzeughalter kann mit Geldstrafen oder sogar mit einem Fahrverbot belegt werden. Es liegt in der Verantwortung jedes Fahrzeughalters, sicherzustellen, dass das gewählte Kennzeichen den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Welche spezifischen Kürzel sind als verbotene KFZ-Kennzeichen bekannt?
Es gibt bestimmte Kürzel, die in Deutschland als verbotene KFZ-Kennzeichen gelten. Diese umfassen beispielsweise:
- HJ: Dieses Kürzel ist eine Abkürzung für „Hitlerjugend“ und wird aufgrund der Verbindung zum Nationalsozialismus als verboten betrachtet.
- NS: Diese Buchstabenkombination steht für „Nationalsozialismus“ und ist ebenfalls aufgrund ihrer historischen Bedeutung nicht erlaubt.
- SS: Das Kürzel „SS“ bezieht sich auf die Schutzstaffel, eine paramilitärische Organisation zur Zeit des Nationalsozialismus. Aus offensichtlichen Gründen ist die Verwendung dieses Kürzels verboten.
- SA: Die Abkürzung „SA“ steht für Sturmabteilung, eine weitere paramilitärische Organisation während der Zeit des Nationalsozialismus. Auch diese Kombination ist nicht erlaubt.
- Z: Infolge des Ukraine-Krieges haben sich einige Landkreise auch dazu entschieden, das Zeichen Z, welches auf russischen Militärfahrzeugen verwendet wird, zu verbieten.
Gibt es auch verbotene Ziffernkombinationen?
Ja, auch einige Zahlenkombinationen sind auf Kennzeichen verboten.
So zB.
- 14 – Symbol für die aus 14 Wörtern bestehende Parole eines US-amerikanischen Neonazi-Führers
- 18 – Der erste und der achte Buchstabe des Alpabetes, ergeben zusammen AH
- 28 – Der zweite und der achte Buchstabe, ergeben zusammen BH – dies wird von einem verbotenen rechtsextremen Netzwerk verwendet
- 88 – 2 mal der Buchstabe H, ergibt zusammen HH als Synonym für „Heil-Hitler“
Eine Ausnahme bildet die Hansestadt Hamburg. Hier ist tasächlich die Kombination „HH“ erlaubt und auch in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechend festgehalten.
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Weitere Regelungen zu verbotenen Kennzeichen
Was gilt es noch zu beachten?
Gibt es Ausnahmen oder Sondergenehmigungen für verbotene KFZ-
In einigen Fällen kann es Ausnahmen oder Sondergenehmigungen für KFZ-Kennzeichen geben, die normalerweise als verboten gelten. Dies betrifft beispielsweise historische Fahrzeuge oder Sammlerstücke, die eine spezielle Kennzeichenkombination tragen möchten. Allerdings sind solche Ausnahmen selten und müssen von den Zulassungsbehörden genehmigt werden.
Wie kann man sicherstellen, dass das gewählte KFZ-Kennzeichen erlaubt ist?
Um sicherzustellen, dass das gewünschte KFZ-Kennzeichen erlaubt ist, sollte man vor der Beantragung eine Überprüfung durchführen. Die meisten deutschen Zulassungsstellen bieten Online-Dienste an, mit denen man die Verfügbarkeit eines bestimmten Kennzeichens prüfen kann. Diese Dienste zeigen auch an, ob das gewählte Kennzeichen gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.
Gibt es Unterschiede bei den verbotenen KFZ-Kennzeichen in den verschiedenen Bundesländern?
Nein, die verbotenen KFZ-Kennzeichen gelten einheitlich in ganz Deutschland. Es gibt keine Unterschiede zwischen den Bundesländern in Bezug auf die Regeln für Kennzeichen.
In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (kurz: FZV) sind klare Richtlinien für verbotene Kennzeichen festgelegt, diese werden bundesweit einheitlich angewendet.
Übersicht der verbotenen Kennzeichen in den einzelnen Bundesländern:
Bundesland | Verbotenen Kennzeichen / Kürzel |
Baden-Württemberg | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Bayern | HJ, KZ, SA, SS, NS AH und HH in Kombination mit 18, 88 oder 28 |
Berlin | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Brandenburg | KZ, HJ, NS, SA, SS, 14, 18, 28, 88, 188, 1888, 8888, 8818 |
Bremen | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Hamburg | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Hessen | KZ, HJ, NS, SA, S, SD |
Mecklenburg-Vorpommern | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Niedersachsen | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Nordrhein-Westfalen | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Rheinland-Pfalz | KZ, HJ, NS, SA, SS, SD HH in Kombination mit 18 oder 88 |
Saarland | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Sachsen | KZ, HJ, NS, SA, SS |
Sachsen-Anhalt | KZ, HJ, SA, SS, 88 Verboten im Saalekreis: SK-IN |
Schleswig-Holstein | KZ, HJ, NS, SA, SS, IZ-AN (rückwärts für NAZI) und HEI-L |
Thüringen | KZ, HJ, NS, SA, SS |